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   BPatG, 30.08.2000 - 28 W (pat) 66/00   

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BPatG, 30.08.2000 - 28 W (pat) 66/00 (https://dejure.org/2000,24957)
BPatG, Entscheidung vom 30.08.2000 - 28 W (pat) 66/00 (https://dejure.org/2000,24957)
BPatG, Entscheidung vom 30. August 2000 - 28 W (pat) 66/00 (https://dejure.org/2000,24957)
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  • BGH, 08.07.1999 - I ZB 49/96

    Prägende Wirkung des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus BPatG, 30.08.2000 - 28 W (pat) 66/00
    Eine Aufspaltung in einzelne Markenelemente kann hier ebensowenig erfolgen, wie sonst beim Vergleich der Marken (BGH WRP 2000, 173 - RAUSCH/ELFI RAUCH mwN.).
  • BGH, 10.10.1991 - I ZR 136/89

    Verwechslungsgefahr bei Warenkennzeichnung mit allgemein geläufigen Inhalt -

    Auszug aus BPatG, 30.08.2000 - 28 W (pat) 66/00
    Dieser Umstand ist jedoch nicht geeignet, den Markenwörtern insgesamt einen eigenständigen Bedeutungsgehalt zu geben und zwar in der Weise, daß das Publikum sofort konkrete Bilder damit assoziiert, die ein klangliches "Verhören" ausscheiden lassen (BGH GRUR 1992, 130 ff - BALL/ Bally).
  • BGH, 25.03.1999 - I ZB 32/96

    Verwechslungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus BPatG, 30.08.2000 - 28 W (pat) 66/00
    Eine zergliedernde und alleinige analysierende Betrachtungsweise von "Mix" und "Max" ist daher nach allgemein anerkannten Grundsätzen nicht das Maß der markenrechtlichen Beurteilung (BGH MarkenR 1999, 199, 201 - MONOFLAM/POLYFLAM; GRUR 1998, 927, 929 - COMPO-SANA).
  • BGH, 02.04.1998 - I ZB 25/96

    "COMPO-SANA"; Prägung des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus BPatG, 30.08.2000 - 28 W (pat) 66/00
    Eine zergliedernde und alleinige analysierende Betrachtungsweise von "Mix" und "Max" ist daher nach allgemein anerkannten Grundsätzen nicht das Maß der markenrechtlichen Beurteilung (BGH MarkenR 1999, 199, 201 - MONOFLAM/POLYFLAM; GRUR 1998, 927, 929 - COMPO-SANA).
  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus BPatG, 30.08.2000 - 28 W (pat) 66/00
    Die zwischen den Marken vorhandenen Übereinstimmungen und Gemeinsamkeiten, auf die nach der Rechtsprechung des BGH überwiegend abzustellen ist, was jedoch nicht ausschließt, die nach EuGH dominierenden Abweichungen in die Beurteilung miteinzubeziehen, sind nach Ansicht des Senats entscheidend für die Annahme der Markenähnlichkeit (BGH GRUR 1998, 924, 925 - SALVENT/ Salventerol; EuGH GRUR 1998, 387, 390 TZ 23 - Sabel/Puma).
  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus BPatG, 30.08.2000 - 28 W (pat) 66/00
    Davon ausgehend ist bei der vorliegenden Warenidentität und durchschnittlicher Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke sowie unter Einbeziehung des Umstands, daß es sich bei dem von den Waren angesprochenen Publikum um über Marktgepflogenheiten aufgeklärte und sorgfältige Verbraucher handelt, deren Aufmerksamkeit jedoch in bezug auf die betreffenden Waren durchaus unterschiedlich ausgeprägt sein kann (EuGH MarkenR 1999, 236, 239 TZ 24 - Lloyd/Loints; BGH MarkenR 2000, 140, 144 - ATTACHE/TISSERAND), von einem deutlichen Abstand auszugehen.
  • BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97

    ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus BPatG, 30.08.2000 - 28 W (pat) 66/00
    Davon ausgehend ist bei der vorliegenden Warenidentität und durchschnittlicher Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke sowie unter Einbeziehung des Umstands, daß es sich bei dem von den Waren angesprochenen Publikum um über Marktgepflogenheiten aufgeklärte und sorgfältige Verbraucher handelt, deren Aufmerksamkeit jedoch in bezug auf die betreffenden Waren durchaus unterschiedlich ausgeprägt sein kann (EuGH MarkenR 1999, 236, 239 TZ 24 - Lloyd/Loints; BGH MarkenR 2000, 140, 144 - ATTACHE/TISSERAND), von einem deutlichen Abstand auszugehen.
  • BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96

    Lions

    Auszug aus BPatG, 30.08.2000 - 28 W (pat) 66/00
    Es genügt bereits die Bejahung der Markenähnlichkeit im Rahmen dieser Prüfung, um Verwechslungsgefahr bejahen zu können, und zwar auch dann, wenn die Waren überwiegend nur auf Sicht gekauft werden (BGH GRUR 1999, 241, 243 - Lions; 733, 734 - LION DRIVER).
  • BGH, 12.02.1998 - I ZB 32/95

    "salvent/Salventerol"; Verwechslungsgefahr bei identischen Waren

    Auszug aus BPatG, 30.08.2000 - 28 W (pat) 66/00
    Die zwischen den Marken vorhandenen Übereinstimmungen und Gemeinsamkeiten, auf die nach der Rechtsprechung des BGH überwiegend abzustellen ist, was jedoch nicht ausschließt, die nach EuGH dominierenden Abweichungen in die Beurteilung miteinzubeziehen, sind nach Ansicht des Senats entscheidend für die Annahme der Markenähnlichkeit (BGH GRUR 1998, 924, 925 - SALVENT/ Salventerol; EuGH GRUR 1998, 387, 390 TZ 23 - Sabel/Puma).
  • BGH, 11.02.1999 - I ZB 33/96

    Verwechslungsgefahr von Marken nach Ähnlichkeit in Klang, Bild oder

    Auszug aus BPatG, 30.08.2000 - 28 W (pat) 66/00
    Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr, die nach der Rechtsprechung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles umfassend zu erfolgen hat, impliziert eine Wechselbeziehung zwischen den in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken und der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke (BGH GRUR 1999, 733 - LION DRIVER).
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